1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner sind
als Unterrichtsgeberin: Étoile Ballettstudio – Tatiana Malakhova (im Folgenden „Ballettstudio“), und
als Unterrichtsnehmer: die Erziehungsberechtigten des angemeldeten Kindes (im Folgenden „Erziehungsberechtigte“).
1.2 Der Unterrichtsvertrag regelt die Teilnahme des Kindes an den Ballett- und Tanzkursen des Ballettstudios am Standort Schottenfeldgasse 60, 1070 Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Vertragsbeginn, Probemonat und Vertragsdauer
2.1 Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Anmeldung und der Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde. Der erste Kalendermonat ab Kursbeginn gilt als Probemonat.
2.2 Während des Probemonats können die Erziehungsberechtigten den Unterrichtsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen (siehe Punkt 7.2). Für den Probemonat wird nur die einmalige monatliche Teilnahmegebühr verrechnet; die jährliche Organisationsgebühr fällt in dieser Zeit noch nicht an.
2.3 Erfolgt bis zum letzten Tag des Probemonats keine schriftliche Kündigung, wird der Unterrichtsvertrag automatisch unbefristet fortgesetzt.
2.4 Der Vertrag ist als Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit ausgestaltet. Er gilt über das jeweilige Unterrichtsjahr (z.B. 2026/2027) hinaus fort, sofern er nicht gemäß Punkt 7 gekündigt wird. Eine neuerliche Unterzeichnung für Folgejahre ist nicht erforderlich.
2.5 Das Ballettstudio orientiert sich an den Wiener Schulferien. Während der gesetzlichen Feiertage sowie in der Sommerpause (in der Regel von Anfang Juli bis Ende August) findet kein regulärer Unterricht statt; für diesen Zeitraum ist keine Teilnahmegebühr zu bezahlen.
3. Entgelt, Organisationsgebühr und Preisanpassung
3.1 Die Höhe der monatlichen Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Sie ist unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Unterrichtsstunden pro Kalendermonat und berücksichtigt bereits schulfreie Tage und Feiertage während des Unterrichtsjahres.
3.2 Nach erfolgreichem Abschluss des Probemonats wird zusätzlich zur monatlichen Teilnahmegebühr ein jährlicher Organisationsbeitrag in Höhe von € 45,– eingehoben. Dieser Beitrag dient der Finanzierung organisatorischer Aufwendungen, Unterrichtsmaterialien, kleiner Geschenke, Veranstaltungen, Aufführungen, Kostümzubehör sowie weiterer Aktivitäten des Ballettstudios.
3.3 Der jährliche Organisationsbeitrag ist zusammen mit der ersten regulären Monatsgebühr nach Ablauf des Probemonats zu bezahlen. Bei Beendigung des Unterrichtsverhältnisses im Laufe des Unterrichtsjahres erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Organisationsbeitrags, sofern der Vertrag nicht aus einem wichtigen Grund, der vom Ballettstudio zu vertreten ist, beendet wird.
3.4 Die Teilnahmegebühren können jährlich zum Beginn eines neuen Unterrichtsjahres an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Als Grundlage dient der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Änderungen von bis zu 5 % pro Jahr können entsprechend der prozentuellen Veränderung des Index vorgenommen werden.
3.5 Über Gebührenerhöhungen wird das Ballettstudio die Erziehungsberechtigten mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich (per E-Mail oder Brief) informieren. Erhöht das Ballettstudio die Gebühr um mehr als 5 % innerhalb eines Unterrichtsjahres, können die Erziehungsberechtigten den Vertrag aus diesem Anlass außerordentlich zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
4. Zahlung, Zahlungsverzug und Mahngebühren
4.1 Die Teilnahmegebühr ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. Tag des jeweiligen Monats zu bezahlen.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann das Ballettstudio angemessene Mahngebühren sowie allfällige Bankspesen verrechnen.
4.3 Bei wiederholtem oder länger andauerndem Zahlungsverzug (mindestens zwei aufeinanderfolgende Monatsbeiträge) ist das Ballettstudio berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und das Kind vom Unterricht auszuschließen. Bereits fällig gewordene Entgelte bleiben in diesem Fall geschuldet.
5. Ausfallstunden, Fernbleiben und Krankheit
5.1 Das Fernbleiben vom Unterricht – gleich aus welchem Grund – entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
5.2 Bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen wird das Ballettstudio – soweit es organisatorisch möglich ist – anbieten, versäumte Stunden in einem vergleichbaren Kurs nachzuholen. Ein Rechtsanspruch auf Nachholung besteht nicht.
5.3 Kann ein Kind aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen, ununterbrochenen Erkrankung von mehr als vier Wochen am Unterricht nicht teilnehmen, bemüht sich das Ballettstudio um eine einvernehmliche Lösung (aliquote Reduktion der Gebühr oder individuelle Nachholregelung). Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine solche länger dauernde Erkrankung unverzüglich mitzuteilen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
5.4 Fällt eine Unterrichtseinheit aus Gründen aus, die in der Sphäre des Ballettstudios liegen (z.B. Erkrankung der Lehrkraft, organisatorische Gründe), wird das Ballettstudio nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich und fällt mehr als eine Unterrichtseinheit pro Kalendermonat aus, wird die Teilnahmegebühr für den betreffenden Monat anteilig reduziert oder eine Gutschrift für den Folgemonat erteilt.
5.5 Für Unterrichtsausfälle an gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, da diese Zeiträume bei der Kalkulation der Teilnahmegebühr berücksichtigt sind.
6. Verhaltensregeln, Aufsicht und Hausordnung
6.1 Die Kinder haben den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten und sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und dem Studio-Personal zu verhalten. Die jeweils gültige Hausordnung des Ballettstudios ist einzuhalten.
6.2 Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, dem Ballettstudio vor Unterrichtsbeginn alle bekannten gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder sonstige relevante Umstände schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Die Aufsichtspflicht des Ballettstudios besteht während der Unterrichtszeit im Studio sowie 5 Minuten vor Beginn und 5 Minuten nach Ende des Unterrichts im Studio. Außerhalb dieser Zeiten obliegt die Aufsicht ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
6.4 Das Ballettstudio ist berechtigt, Kinder von der Teilnahme am Unterricht oder an Aufführungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, wenn
das Kind trotz Ermahnung wiederholt erheblich stört oder andere Kinder gefährdet,
das Kind wiederholt und erheblich gegen die Hausordnung verstößt, oder
aus pädagogischer Sicht eine weitere Teilnahme nicht sinnvoll erscheint.
6.5 In weniger schweren Fällen wird das Ballettstudio zunächst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten suchen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Eine fristlose Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt dem Ballettstudio vorbehalten.
7. Kündigung des Vertrages
7.1 Nach Ablauf des Probemonats können die Erziehungsberechtigten den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
7.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann entweder
per E-Mail an office@etoile-ballettstudio.at oder
per Brief an Étoile Ballettstudio – Tatiana Malakhova, Johannagasse 11/19, 1050 Wien
übermittelt werden. Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie in einer der genannten Formen beim Ballettstudio eingelangt ist.
7.3 Im Falle einer ordentlichen Kündigung werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nach dem Ende der Kündigungsfrist nicht weiter verrechnet. Eine Rückerstattung für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt nicht; für Zeiträume nach Vertragsende bereits im Voraus bezahlte Teilnahmegebühren werden aliquot rückerstattet.
7.4 Das Ballettstudio kann den Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. wiederholter Zahlungsverzug, erhebliche Störung des Unterrichts, Gefährdung anderer Kinder) außerordentlich kündigen. In diesem Fall werden im Voraus bezahlte Teilnahmegebühren für noch nicht konsumierte Unterrichtsmonate aliquot rückerstattet.
8. Haftung
8.1 Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung der Erziehungsberechtigten und des Kindes. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass dem Ballettstudio keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen, und dass das Kind körperlich in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen.
8.2 Das Ballettstudio haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die dem Kind im Zusammenhang mit dem Unterricht entstehen, sofern diese Schäden durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Ballettstudios oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.3 Eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden ist ausgeschlossen. Für Sachschäden haftet das Ballettstudio – sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.4 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen (z.B. Kleidung, Schmuck, elektronische Geräte) übernimmt das Ballettstudio keine Haftung, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Ballettstudio verursacht wurde.
9. Foto- und Videoaufnahmen
9.1 Während des Unterrichts, bei Proben oder Veranstaltungen können Fotos und Videos aufgenommen werden, auf denen das Kind erkennbar ist. Die Verwendung dieser Aufnahmen zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken (z.B. Website, Social-Media-Kanäle, Drucksorten des Ballettstudios) erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
9.2 Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Verweigerung oder ein späterer Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Fortsetzung des Unterrichtsvertrages.
9.3 Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (bitte ankreuzen):
☐ Ich bin damit einverstanden, dass Fotos und Videos meines Kindes, die im Rahmen des Unterrichts bzw. bei Veranstaltungen des Étoile Ballettstudios entstehen, unentgeltlich für Informations-, Dokumentations- und Werbezwecke (z.B. Website, Social Media, Drucksorten) verwendet werden dürfen.
☐ Ich bin damit nicht einverstanden.
9.4 Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (per E-Mail oder Brief gemäß Punkt 7.2). Im Fall des Widerrufs wird das Ballettstudio die zukünftige Verwendung der Aufnahmen unterlassen und bereits veröffentlichte Inhalte – soweit zumutbar – löschen oder unkenntlich machen.
10. Datenschutz
Auf die beigefügte Datenschutzinformation (Beilage „DSGVO-Information“) wird ausdrücklich verwiesen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
11.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien. Davon unberührt bleiben zwingende verbraucherrechtliche Gerichtsstandsregelungen.